Übersicht
Produktübersicht | Hauptfreigabezeit | Zusatzfreigabezeit |
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WSP für Wärmespeichersysteme ohne Tagnachladung | beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr MEZ) |
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WSP plus für Wärmespeichersysteme mit Tagnachladung | beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr MEZ) | beträgt 3 Stunden (in der Regel zwischen 13:00 und 16:00 Uhr MEZ) Die Zusatzladung ist nachrangig zur Hauptaufladung zu betreiben. |
Die Bundesregierung hat die Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 beschlossen. Die Stadtwerke Velten GmbH sind verpflichtet, diese Preisreduzierung 1:1 an den Letzverbraucher weiter zu geben. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um keine Preisänderung im klassischen Sinne handelt. Letztverbraucher haben dadurch kein Sonderkündigungsrecht. Die Stadtwerke Velten sind ebenfalls nicht verpflichtet, Letztverbraucher darüber schriftlich zu benachrichtigen und/oder den Zähler zum Stichtag abzulesen. Gerne können Sie uns allerdings per E-Mail Ihren Zählerstand zum 30.06.2022 mitteilen.
Die Reduzierung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf 0,00 Cent/kWh (netto) wird auf der nächsten Verbrauchsabrechnung abgebildet.
Preise (gültig ab 01.07.2022)
Preisübersicht [alles Bruttopreise] | mit 19 % MwSt |
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Arbeitspreis NT 22:00 - 6:00 Uhr MEZ |
17,17 Cent / kWh |
Arbeitspreis HT 13:00 - 16:00 Uhr MEZ |
18,75 Cent / kWh |
Grundpreis Eintarifmessung |
61,55 EUR / Jahr |
Grundpreis Zweitarifmessung |
73,83 EUR / Jahr |
Preise (gültig bis 30.06.2022)
Preisübersicht [alles Bruttopreise] | mit 19 % MwSt |
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Arbeitspreis NT 22:00 - 6:00 Uhr MEZ |
21,60 Cent / kWh |
Arbeitspreis HT 13:00 - 16:00 Uhr MEZ |
23,18 Cent / kWh |
Grundpreis Eintarifmessung |
61,55 EUR / Jahr |
Grundpreis Zweitarifmessung |
73,83 EUR / Jahr |
Der Strompreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen.
Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis
Die angegeben Bruttopreise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Steuern, gesetzlichen Abgaben und sonstigen Leistungen.
Voraussetzungen
Unter diese Preisregelung fallen elektrische Wärmespeichersysteme, z. B. Einzel-, Fußboden- und Zentralspeicherheizungen. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden, wie z.B. Direktheizgeräte jeglicher Art (Ölradiatoren, Konvektoren, Keramikspeicher, Marmorspeicher, Strahlungsspeicher, Elektrokachelöfen etc.) und Kleinspeicher (5-Liter-Speicher).Bitte beachten sie
Dieser Sonderstrompreis gilt nur, wenn der Kunde neben dem Strom, der in den Voraussetzungen genannten Anlagen, auch den übrigen Haushaltsstrom von den Stadtwerken Velten GmbH bezieht.Verbrauchsmessung
Der Stromverbrauch der oben genannten Geräte und Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch der Anlage gemessen. Es wird ein separater Zähler benötigt.Sonstige Bedingungen
Ein Strombezug unter Anwendung dieser Sondervereinbarung muss schriftlich mit den Stadtwerken Velten GmbH vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Versorgung nach diesen Sondervereinbarungen besteht nicht.
Formulare