Die Stadtwerke Velten GmbH stellt im Rahmen von Sondervereinbarungen elektrische Energie für Wärmespeichersysteme zur Verfügung.
Übersicht
Produktübersicht | Hauptfreigabezeit | Zusatzfreigabezeit |
WSP für Wärmespeichersysteme ohne Tagnachladung |
beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr MEZ) |
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WSP plus für Wärmespeichersysteme mit Tagnachladung |
beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr MEZ) |
beträgt 3 Stunden (in der Regel zwischen 13:00 und 16:00 Uhr MEZ) Die Zusatzladung ist nachrangig zur Hauptaufladung zu betreiben. |
Preise
für Neukunden - gültig ab 01. Januar 2020
Preisübersicht [alles Bruttopreise] | mit 19 % MwSt | mit 16 % MwSt |
Arbeitspreis NT 22:00 - 6:00 Uhr MEZ |
21,60 Cent / kWh |
21,05 Cent / kWh |
Arbeitspreis HT 13:00 - 16:00 Uhr MEZ |
23,18 Cent / kWh |
22,60 Cent/ kWh |
Grundpreis Eintarifmessung |
61,55 EUR / Jahr |
60,00 EUR / Jahr |
Grundpreis Zweitarifmessung |
73,83 EUR / Jahr |
71,97 EUR / Jahr |
Der Strompreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen.
Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis
Die angegeben Bruttopreise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Steuern, gesetzlichen Abgaben und sonstigen Leistungen.
für unsere Bestandskunden - gültig bis 31. März 2020, danach gelten die oben genannten Preise
Preisübersicht [alles Bruttopreise] | Installation der Anlage vor dem 01.04.1999 | Installation der Anlage ab dem 01.04.1999 |
Arbeitspreis NT 22:00 - 6:00 Uhr MEZ |
19,873 Cent / kWh |
19,873 Cent / kWh |
Arbeitspreis HT 13:00 - 16:00 Uhr MEZ |
21,480 Cent / kWh |
21,480 Cent / kWh |
Grundpreis Eintarifmessung |
5,13 EUR / Monat |
5,13 EUR / Monat |
Grundpreis Zweitarifmessung |
6,15 EUR / Monat |
6,15 EUR / Monat |
Strom, der zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen entnommen wird, welche vor dem 01.04.1999 installiert worden sind, unterlag bis zum 31.12.2006 einem ermäßigten Steuersatz. Dieser stromsteuerliche Vorteil entfällt seit dem 01.01.2007 gemäß dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform Artikel 2 (Änderung des Stromsteuergesetzes) Absatz 4 b.
Das heißt, dass seit dem 01.01.2007 für alle Wärmespeichersysteme der gleiche Arbeitspreis für die Verbrauchsabrechnung anzuwenden ist.
Der Strompreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen.
Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis
Die angegeben Bruttopreise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Steuern, gesetzlichen Abgaben und sonstigen Leistungen.
Voraussetzungen
Unter diese Preisregelung fallen elektrische Wärmespeichersysteme, z. B. Einzel-, Fußboden- und Zentralspeicherheizungen. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden, wie z.B. Direktheizgeräte jeglicher Art (Ölradiatoren, Konvektoren, Keramikspeicher, Marmorspeicher, Strahlungsspeicher, Elektrokachelöfen etc.) und Kleinspeicher (5-Liter-Speicher).
Bitte beachten sie
Dieser Sonderstrompreis gilt nur, wenn der Kunde neben dem Strom, der in den Voraussetzungen genannten Anlagen, auch den übrigen Haushaltsstrom von den Stadtwerken Velten GmbH bezieht.
Verbrauchsmessung
Der Stromverbrauch der oben genannten Geräte und Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch der Anlage gemessen. Es wird ein separater Zähler benötigt.
Sonstige Bedingungen
Ein Strombezug unter Anwendung dieser Sondervereinbarung muss schriftlich mit den Stadtwerken Velten GmbH vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Versorgung nach diesen Sondervereinbarungen besteht nicht.
Formulare
Formulare
Hier stehen Ihnen die notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung. Sie können die Formulare online ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben. Bitte senden Sie uns die Formulare auf dem Postweg oder per Email zu.