Neues zur Gaskrise
Bundesregierung bereitet Erdgas-Soforthilfe für den Dezember vor
Auf Basis der von einer Expertenkommission erarbeiteten Vorschläge bereitet die Bundesregierung folgende Maßnahmen vor (die vorraussichtlich ab Montag, 14.11. in Kraft treten):
Als Soforthilfe übernimmt der Staat im Dezember einmalig die monatliche Abschlagszahlung auf Basis des Septemberabschlags. Das heißt, wir ziehen im Dezember keinen Abschlag von Ihnen ein, sofern Sie uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben. Bitte stoppen Sie Ihren Dauerauftrag für den Monat Dezember 2022. Wenn Sie Ihren Abschlag dennoch überweisen, wird diese zusätzliche Zahlung mit der nächsten Abrechnung als Guthaben verrechnet.
So einfach macht es die Bundesregierung dem Energieversorger allerdings nicht. Da die Stadtwerke Velten von Ihren Kunden elf Abschläge pro Abrechnungsjahr erheben (Februar bis Dezember) müssen wir folgende Schritte für die Berechnung der Dezember-Soforthilfe durchführen:
Schritt 1: monatlicher Abschlag (Basis September 2022 - falls Lieferbeginn später, dann dieser) multipliziert mit 11 = Abschlagsbetrag des Endkunden auf das Jahr gerechnet. Anschließend dieser Wert geteilt durch 12 Monate = tatsächliche monatliche Belastung (also, als wenn zwölf Abschläge verlangt werden würden)
Da die Preiskonditionen im Monat Dezember 2022 herangezogen werden sollen und die Mehrwertsteuer mittlerweile von 19 % auf 7 % gesenkt wurde, muss ein nächster Schritt berücksichtig werden:
Schritt 2: vom monatlich ermittelten Wert aus Berechnungsschritt 1 wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent abgezogen und anschließend dieser Nettowert mit 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet und anschließend auf Ihrem Kundenkonto eingebucht.
Auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnug (kommt Anfang Februar 2023) erhalten Sie dann Ihre geleisteten Aschlagszahlungen und die Dezember-Soforthilfe aufsummiert als Guthaben ausgewiesen.
Beispielrechnung
- monatlicher Abschlagsbetrag (September 2022) : 70,00 Euro (mit 19 % Mehrwertsteuer)
- 70,00 Euro * 11 Monate = 770,00 Euro
- 770,00 Euro / 12 Monate = 64,17 Euro (eigentliche monatliche Abschlagszahlung, wenn zwölf Abschläge gehoben werden)
- 64,17 Euro (19 % brutto) = 53,92 Euro (netto)
- 53,92 Euro (netto) = 57,70 Euro (7 % brutto)
Demnach werden vom Staat 53,92 Euro für den Monat Dezember 2022 übernommen.
Voraussichtlich ab März 2023, eventuell aber schon rückwirkend ab Februar 2023, soll dann eine Gaspreisbremse für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen greifen. Dabei wird ein Grundverbrauch von 80 Prozent der letztjährigen Verbrauchsmenge auf einen Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für den über den Grundverbrauch hinausgehenden Teil gilt der vereinbarte Preis.
Die detaillierte Ausgestaltung soll bis zum 21. November festgelegt werden. Wir werden die Informationen hierzu fortlaufend aktualisieren und die Maßnahmen gemäß den Vorgaben umsetzen.
Update: 11.10.2022
Infos zur geplanten Gaspreisbremse
Die von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission hat am 10. Oktober 2022 erste konkrete Vorschläge zur Entlastung der Gaskunden vorgestellt. Diese beinhalten einmalig die Übernahme der Erdgaskosten für Dezember* durch den Staat sowie eine Deckelung der Erdgaspreise ab März 2023. Da die konkrete Ausgestaltung noch aussteht, können wir uns dazu aktuell nicht weiter äußern und bitte hierfür um Verständnis.
Sobald der rechtliche Rahmen geschaffen und die Vorschläge gesetzlich wirksam sind, werden wir die Regelungen selbstverständlich entsprechend umsetzen.
* auf Basis des Abschlags vom September 2022
- Die zum 1. Oktober 2022 geplante Gasumlage (Gas-Sicherungsumlage nach §26 EnSiG) wird nicht erhoben. Zur Stützung der in Turbulenzen geratenen Gasimporteure werden Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds herangezogen.
- Die Mehrwertsteuer auf Gas wird bis Frühjahr 2024 auf 7 Prozent gesenkt.
- Eine zeitlich befristete Gaspreisbremse soll bis Mitte Oktober ausgearbeitet und dann möglichst schnell umgesetzt werden.
- Eine Strompreisbremse, die einen bestimmten Basisverbrauch subventioniert, wird aktuell vorbereitet.
Wichtige aktuelle Information
Im Netzgebiet der Stadtwerke Velten GmbH wurde zum 27.07.2022 mit der Umstellung auf das schwefelarme Spotleak 1005 begonnen. In den umgestellten Gebieten konnte der Odorierungsmitteleinsatz so um 50 bis 60 Prozent reduziert werden. Durch die Verwendung des Odorierungsmittels Spotleak 1005 verringert sich der Einsatz von Schwefeldioxid erheblich, da Spotleak 1005 einen wesentlich geringeren Schwefelgehalt besitzt als das klassische THT. Durch die Umstellung kann es vereinzelt zu einer verstärkten Wahrnehmung von Gasgeruch kommen.