Allgemeine Preise für Gewerbekunden in der Grundversorgung

(gültig ab 01.01.2024)

Tarifart Jahresabnahme
[kWh]
Arbeitspreis
[netto - Ct/kWh]

Arbeitspreis
[brutto - Ct/kWh]
19 % USt
Grundpreis
[netto - Euro/Jahr]

Grundpreis
[brutto - Euro/Jahr]
19 % USt
A0 0 bis 5.676 33,57 39,95 52,13 62,03
A1 über 5.676 bis 8.773 31,98 38,06 142,28 169,31
AM über 8.773 33,61 39,99 0,00  0,00

(gültig ab 01.01.2023)

Tarifart Jahresabnahme
[kWh]
Arbeitspreis
[netto - Ct/kWh]

Arbeitspreis
[brutto - Ct/kWh]
19 % USt
Grundpreis
[netto - Euro/Jahr]

Grundpreis
[brutto - Euro/Jahr]
19 % USt
A0 0 bis 690 68,84 81,92 52,13 62,03
A1 über 690 bis 5.359 55,78 66,38 142,28 169,31
AM über 5.359 58,44 69,54 0,00  0,00

 

Weitere Tarifinformationen

Abschläge max. 11 (Februar bis Dezember)
Preisgarantie keine
Vertragslaufzeit keine
Kündigungsfrist 14 Tage
Geltungsbereich Netzgebiet - Stadtwerke Velten GmbH

Formulare


Zusammensetzung der Preise

 

Allgemeinbedarf ist jeglicher Elektrizitätsbedarf bis zu 30.000 kWh jährlich, der nicht Haushaltsbedarf ist.

Der Tarif besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis.

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).

Der Grundpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung. Er wird mit dem Verrechnungspreis zusammengefasst und für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet und kann in Raten angefordert werden. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen.

Der Mindestdurchschnittspreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Er ist ab einer festgelegten Jahresabnahme einheitlich für jede kWh zu zahlen. Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.

Ermittlung des Entgeltes

Für die Versorgung mit Elektrizität zahlt der Kunde ein Entgelt, das entweder aus Arbeits- und Grundpreis (A0 / A1) oder aus dem Mindestdurchschnittspreis (AM) ermittelt wird

A0 / A1 Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis

AM Strompreis = Mindestdurchschnittspreis x kWh

Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.

Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung

Die Versorgung zu Grundversorgungspreisen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 einschließlich der ”Ergänzenden Bedingungen” zur StromGVV. In der Stromversorgung mit inbegriffen sind die Netzdienstleistungen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006.


Allgemeine Preise für Gewerbekunden in der Ersatzversorgung (ohne und/oder mit gemessener Leistung)

gültig ab 01.01.2024)

Tarifart Jahresabnahme
[kWh]
Arbeitspreis
[netto - Ct/kWh]
Arbeitspreis
[brutto - Ct/kWh]
Leistungspreis
[netto - Euro/kW/Jahr]
Leistungspreis
[brutto - Euro/kW/Jahr]
Verrechnungspreis
[netto - Euro/Jahr]
Verrechnungspreis
[brutto - Euro/Jahr]
GL0 0 bis 5.676 33,57 39,95 - - 52,13 62,03
GL1 über 5.676 bis 8.773 31,98 38,06 134,04 159,51 142,28 169,31
GLM über 8.773 33,61 39,99 134,04 159,51 0,00

(gültig ab 01.01.2023)

Tarifart Jahresabnahme
[kWh]
Arbeitspreis
[netto - Ct/kWh]
Arbeitspreis
[brutto - Ct/kWh]
Leistungspreis
[netto - Euro/kW/Jahr]
Leistungspreis
[brutto - Euro/kW/Jahr]
Verrechnungspreis
[netto - Euro/Jahr]
Verrechnungspreis
[brutto - Euro/Jahr]
GL0 0 bis 690 75,72 90,11 - - 57,34 68,23
GL1 über 690 bis 5.359 61,36 73,02 134,04 159,51 156,51 186,25
GLM über 5.359 64,28 76,49 134,04 159,51 0,00 0,00

 

Überschreitet der Elektrizitätsbedarf eines Kunden 30.000 kWh je Jahr, ist eine Abrechnung zu den Preisen nach gemessener Leistung vorgesehen.

Außerdem sind die Stadtwerke Velten GmbH berechtigt, zu diesen Preisen nach gemessener Leistung abzurechnen, wenn die höchste Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW übersteigt.

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).

Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen.

Für die Ermittlung des Leistungspreises wird die Jahreshöchstleistung – d.h. die höchste der 12 Monatsleistungen eines Abrechnungsjahres - zugrunde gelegt. Die Monatsleistung ist die höchste innerhalb eines Monats als Viertelstundenwert gemessene Wirkleistung in Kilowatt (kW). Jedes angefangene kW der Jahreshöchstleistung wird als volles kW berechnet. Als Jahreshöchstleistung werden mindestens 3 kW angesetzt. Als Höchstpreis wird der Preis der Tarifart GL0 berechnet.

Sie suchen nach einer preislichen Alternative? Dann schauen Sie sich doch mal unseren Tarif local energy activ an!