Bei Kunden, deren Jahresverbrauch 30.000 kWh überschreitet und bei denen in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres die gemessene Leistung mehr als 30 kW beträgt, gelten die Stromlieferungen gemäß Konzessionsabgabenverordnung nicht als Lieferungen an Tarifkunden, sondern an Sonderkunden. Diese werden monatlich abgerechnet und die Strompreise werden individuell angeboten.

Gern klären wir im persönlichem Gespräch, wie wir Sie individuell unterstützen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Die Bundesregierung hat die Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 beschlossen. Die Stadtwerke Velten GmbH sind verpflichtet, diese Preisreduzierung 1:1 an den Letzverbraucher weiter zu geben. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um keine Preisänderung im klassischen Sinne handelt. Letztverbraucher haben dadurch kein Sonderkündigungsrecht. Die Stadtwerke Velten sind ebenfalls nicht verpflichtet, Letztverbraucher darüber schriftlich zu benachrichtigen. Die Reduzierung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf 0,00 Cent/kWh (netto) wird auf der nächsten Verbrauchsabrechnung abgebildet.